Arbeitseinsatz
Jedes aktive Mitglied der Tennisabteilung ist gemäß den nachfolgenden Bedingungen zum Arbeitseinsatz verpflichtet.
Die Verpflichtung beginnt mit dem Kalenderjahr, in dem das Mitglied das 16. Lebensjahr und endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem es das 67. Lebensjahr vollendet.
Im Kalenderjahr des Eintritts in die Tennisabteilung ist noch kein Arbeitseinsatz zu leisten. Danach sind im Jahr 5 Stunden zu erbringen oder ersatzweise folgende Zahlungen zu entrichten:
Jugendliche (16-17 Jahre) 45,00 €
Erwachsene (18-67 Jahre) 100,00 €
Die Arbeitsleistung kann auf vielfältige Weise erbracht werden:
Zum einen gibt es jeweils im Frühjahr und im Herbst gemeinschaftliche Arbeitseinsätze. An diesen Tagen wird die Anlage für den Sommer-betrieb bzw. für die Winterruhe vorbereitet.
Diese Termine werden im Clubhaus durch Aushang und auf der Homepage der Abteilung bekannt-gegeben. Die Anmeldung hierzu erfolgt durch Eintragung in die aushängenden Meldelisten oder per Mail an den Technischen Wart, durch den auch die Einteilung zu den Arbeiten erfolgt.
Zum anderen gibt es regelmäßig über das Jahr zu erledigende Aufgaben, wie
z.B. monatlicher Wäschedienst, Pflege der Außenbepflanzung, besondere Putztermine der Küche und des oberen Clubraums.
Interessierte hierfür melden sich bitte bei unserer Clubhauswartin.
Schließlich kann es auch einmalige besondere Arbeitseinsätze geben. Hierauf wird per Mail und über die Homepage hingewiesen.
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